Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Partyzeltverleih, Inhaberin Susanne Franz, Alt-Kaulsdorf 18, 12621 Berlin (nachfolgend Zeltverleih genannt) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt).
2. Vertragsinhalt
2.1. Zeltverleih stellt dem Mieter für die angegebene Zeit, Zelte und weiteres Veranstaltungszubehör wie Tische, Musik, Lichtanlagen, für eine zuvor vereinbarte Zeit gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises zur Verfügung. Es kann gesondert vereinbart werden, dass zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise der Transport, der Auf- und Abbau der Zelte, Anschluss von Musik oder Lichtanlagen durch Zeltverleih erfolgen soll.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Mieter gibt ein schriftliches Angebot ab. Dieses wird durch den Zeltverleih mittels Auftragsbestätigung oder durch tatsächliches Bewirken der Leistung angenommen.
4. Lieferung und Montage
4.1. Grundsätzlich ist vereinbart, dass die Mietgegenstände vom Mieter am Lager des Zeltverleih in der Alt-Kaulsdorf 18, 12621 Berlin abgeholt werden und dorthin wieder zurückgebracht werden. Die Montage der Zelte und der Aufbau von technischen Anlagen dürfen nur durch fachkundiges Personal erfolgen.
4.2. Es kann von Punkt 4.1. abweichend vereinbart werden, dass Lieferung, Montage durch Zeltverleih erfolgen. Dann ist der Mieter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Platz so beschaffen ist, dass das Zelt zum vereinbarten Termin aufgebaut werden kann.
4.3. Die Zeltheringe können je nach gemietetem Zelt bis zu 50cm lang sein, der Boden muss daher so beschaffen sein, dass ein Aufbau möglich ist.
4.4. Die Einholung aller, eventuell erforderlichen Genehmigungen zum Aufbau, beispielsweise einer Veranstaltungsgenehmigung, ist Sache des Mieters. Der Bestand des Vertrages ist unabhängig von der Erteilung einer solchen Genehmigung.
5. Mietdauer
5.1. Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Zeltverleih (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Zeltverleih (Mietende).
5.2. Auch wenn der Transport durch Zeltverleih erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
6. Mietpreis
Der vereinbarte Mietpreis ist ein Bruttomietpreis inklusive der jeweiligen gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
7. Zahlung
Grundlegend ist die Rechnung per Überweisung vor Veranstaltung zahlbar oder in bar am Aufbautag vor Ort. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Zahlung/Überweisung nach Veranstaltung möglich. Kommt der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug so steht dem Zeltverleih das Recht zu, diesen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
8. Pflichten des Mieters
8.1. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur am vereinbarten Ort nutzen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
8.2. Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter dem Zeltverleih unverzüglich anzuzeigen.
8.3. Der Mieter darf an den Zeltwänden keine Sachen anbringen, auch nicht mittels Kleber oder Klebestreifen.
8.4. Wird das Zelt durch den Mieter auf und abgebaut übernimmt er hierfür die Verkehrssicherungspflicht.
8.5. Wird der Auf- und Abbau durch Zeltverleih durchgeführt, hat der Mieter das Zelt während der gesamten Mietzeit bis zum tatsächlichen Abbau im gesicherten Aufbau zu belassen.
8.5. Wird der Mietgegenstand durch Zeltverleih aufgebaut, ist vom Mieter zu gewährleisten, dass Zeltverleih den Mietgegenstand bis zum Aufbauplatz mit einem großen Fahrzeug (3m Höhe und 2,5m Breite) transportieren kann.
9. Pflichten von Zeltverleih
9.1. Der Vermieter muss dem Mieter den Mietgegenstand funktionsfähig und im vereinbarten Zustand überlassen.
9.2. Zeltverleih haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Vertragsleistungen.
9.3. Übernimmt der Zeltverleih weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise den Transport und die Montage trägt er hierfür auch die Verkehrssicherungspflicht.
10. Stornierung Der Mieter hat das Recht den Vertrag gegen Zahlung von Stornogebühren an Zeltverleih rückgängig zu machen. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:
- bis zu 50 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
- vom 49. bis 15. Tag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises
- ab 14. Tag 90% des Mietpreises
- am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 100% des Mietpreises
Für die Berechnung ist der Zugang der Erklärung beim Zeltverleih maßgeblich.
11. Rückgabe und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle Schäden, die an der Mietsache entstehen, die keine normale Abnutzung durch den Mietgebrauch darstellen.
Der Mieter haftet auch für Kleberückstände auf den Zeltwänden.
Die Haftung beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet mit der Rückgabe der Mietsache an den Zeltverleih.